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AGBS

Allgemeine Geschäftsbedingungen der primeCROWD GmbH, FN 444580t, für die Nutzung der Website gateway.ventures
Die primeCROWD GmbH, Apollogasse 4/1, 1070 Wien („Plattformbetreiber“) betreibt unter https://www.prime-crowd.com/ eine Internetplattform („Plattform“), über die Investoren Kenntnis von Startup-Unternehmen mit Kapitalbedarf („Startups“) erlangen können.

Auf der Plattform werden Startups potenziellen Investoren vorgestellt und ihnen Informationen zu geplanten Kapitalerhöhungen zur Verfügung gestellt. Die potenziellen Investoren erhalten auf der Grundlage dieser Informationen Gelegenheit, sich an der Finanzierung der Kapitalerhöhung zu beteiligen („Beteiligungsmöglichkeit“).

Für jegliche Nutzung der Plattform durch potenzielle Investoren und Startups (zusammen „Nutzer“) gelten ausschließlich die im Folgenden dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).

I. Geltungsbereich

1. Durch die Nutzung der Plattform kommt zwischen Nutzer und Plattformbetreiber ein Nutzungsvertrag zustande, der ausschließlich den nachfolgenden AGB unterliegt. Dieser Plattform-Nutzungsvertrag bildet den Rahmen für die Nutzung der Plattform zu Informationszwecken und für die Vermittlung von Beteiligungsmöglichkeiten zwischen Investoren und Startups durch die Plattform. Sowohl die Nutzung zu Informationszwecken als auch die Vermittlung der Beteiligungsmöglichkeiten ist für die Investoren kostenfrei. Durch zusätzliche Vereinbarungen zwischen den Nutzern und den Plattformbetreibern können zusätzliche Leistungen gegen Vergütung vereinbart werden.

2. Das Rechtsverhältnis zwischen Startups und Investoren ist nicht Gegenstand dieser AGB. Dieses bestimmt sich nach gesondert abzuschließenden Beteiligungsverträgen.

3. Ein Anspruch auf Registrierung und Nutzung der Plattform besteht nicht. Es steht dem Plattformbetreiber jederzeit frei, einen potenziellen Investor oder ein Startup als Nutzer ohne Angabe weiterer Gründe abzulehnen.

II. Registrierung

1. Um die Plattform vollumfänglich nutzen zu können, ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung als Privatperson ist natürlichen Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, uneingeschränkt geschäftsfähig sind und ihren Wohnsitz in der EU haben. Nicht-natürliche Personen müssen ihren Sitz ebenfalls in der EU haben. Investoren müssen auf eigene Rechnung handeln. Die mehrfache Registrierung ein und derselben Person ist nicht gestattet.

2. Die Registrierung hat zwingend unter vollständiger wahrheitsgemäßer Angabe der abgefragten Daten zu erfolgen.

3. Um als Investor ein Vertragsangebot eines Startups annehmen zu können, ist des Weiteren eine vollständige wahrheitsgemäße Angabe der im Zuge und nach Registrierung abgefragten investorenspezifischen Daten notwendig.

4. Nach Abschluss der Registrierung sendet der Plattformbetreiber dem Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail zu. Durch Betätigung des dort angegebenen Links wird die Registrierung abgeschlossen. Nach Vertragsschluss kann der Nutzer seine wesentlichen Daten unter „Mein Konto“ jederzeit einsehen und ändern.

5.Die Registrierung unter Angabe unrichtiger Daten oder die Angabe falscher investorenspezifischer Daten ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Nutzers von der Plattform.

6. Der Nutzer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass während der Dauer der Nutzung der Plattform sämtliche gemachten Angaben stets wahrheitsgemäß sind und dem aktuellen Stand entsprechen.

7. Der Nutzer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten, insbesondere sein Passwort, Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ausschließlich er ist verantwortlich für sämtliche über seinen Nutzer-Account ablaufenden Handlungen. Sofern Anhaltspunkte für den Missbrauch des Nutzer Accounts bestehen oder Dritte dennoch Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben, ist der Nutzer verpflichtet, dies umgehend gegenüber dem Plattformbetreiber anzuzeigen.

8. Der Plattformbetreiber wird die Zugangsdaten des Nutzers nicht an Dritte weitergeben.

III. Leistungen des Plattformbetreibers und Nutzung der Plattform

1. Der Plattformbetreiber bietet Investoren die Möglichkeit, über die Plattform Kenntnis von Startups mit Kapitalbedarf zu erlangen.

2. Der Plattformbetreiber bietet Startups mit Kapitalbedarf die Möglichkeit, Informationen und Unterlagen auf der Plattform potenziellen Investoren zur Verfügung zu stellen. Der Plattformbetreiber beschränkt sich in diesem Zusammenhang darauf, die technischen Rahmenbedingungen für den Abschluss von Verträgen zur Verfügung zu stellen, den Versand von Unterlagen zu organisieren, Meetings zwischen Investoren und Startups zu organisieren, Willenserklärungen als Bote zu übermitteln und den Startups bestimmte weitere Dienstleistungen im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung der Beteiligungsverträge zu erbringen. Darüberhinausgehende Leistungen werden von dem Plattformbetreiber nicht erbracht. Insbesondere hat der Plattformbetreiber kein eigenes Handlungsermessen hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen oder der Steuerung des Funding Prozesses.

3. Die Nutzung der Plattform ist für den Nutzer unentgeltlich. Die zusätzliche Buchung weiterer kostenpflichtiger Dienste ist möglich (Premium Membership). Zusätzliche Vereinbarungen zwischen der Plattform und Investoren bei Investment können eine Vermittlungsprovision und Erfolgsprämie enthalten.

4. Der Plattformbetreiber übt keine Beratungstätigkeit aus und erbringt keine Beratungsleistungen. Insbesondere werden keine Finanzierungs- und/oder Anlageberatung sowie keine steuerliche und/oder rechtliche Beratung erbracht. Der Plattformbetreiber nimmt im Vorfeld des Einstellens eines Projekts auf der Plattform lediglich eine Prüfung nach formalen Kriterien vor. Das Einstellen auf der Plattform stellt keine Investitionsempfehlung dar. Der Plattformbetreiber beurteilt nicht die Bonität des Startups und überprüft nicht die von diesem zur Verfügung gestellten Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt, ihre Vollständigkeit oder ihre Aktualität. Der Plattformbetreiber gibt Investoren keine persönlichen Empfehlungen zum Erwerb von Finanzinstrumenten auf Grundlage einer Prüfung der persönlichen Umstände des jeweiligen Investors. Die persönlichen Umstände werden nur insoweit erfragt, wie dies im Rahmen der Anlagevermittlung gesetzlich vorgeschrieben ist, und lediglich mit dem Ziel, die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise zu erteilen, nicht aber mit dem Ziel, dem Investor eine persönliche Empfehlung zum Erwerb eines bestimmten Finanzinstruments auszusprechen.

5. Je nach Projekt können externe Dienstleister, die von Startups und Plattformbetreiber unabhängig sind, vom Plattformbetreiber damit beauftragt werden, die Informationen und Unterlagen des jeweiligen Startups zur Beteiligungsmöglichkeit auf Plausibilität zu prüfen und in einem „Beteiligungsprofil“ zusammenzufassen. Diese Beteiligungsprofile dienen ausschließlich dazu, dem Investor eine erste Orientierung über die jeweilige Beteiligungsmöglichkeit zu geben. Der Investor soll so in einem ersten organisatorischen Schritt festlegen können, ob die jeweilige Beteiligungsmöglichkeit grundsätzlich für ihn von Interesse sein könnte und er daher in einem zweiten Schritt eine eigenverantwortliche Prüfung der Unterlagen und Informationen vornehmen möchte, die hierzu vom jeweiligen Startup über die Plattform eingestellt werden. Dem Investor ist bekannt, dass seine weiteren Dispositionen, insbesondere, ob er sich nach Prüfung einer Beteiligungsmöglichkeit zum Abschluss eines Beteiligungsvertrags mit dem Startup entschließt, ausschließlich in seinem Verantwortungsbereich liegen. Auf Angaben des jeweiligen Beteiligungsprofils kann der Nutzer seine entsprechenden Entscheidungen weder stützen, noch kann er auf die Inhalte des Beteiligungsprofils vertrauen. In den Schutzbereich des Vertrags, der insoweit zwischen dem Plattformbetreiber und dem externen Dienstleister abgeschlossenen wird, wird der Nutzer ausdrücklich nicht einbezogen. Demgemäß begründet das Beteiligungsprofil keinerlei Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und dem externen Dienstleister. Ansprüche des Nutzers gegen den externen Dienstleister wegen der Inhalte des Beteiligungsprofils – gleich aus welchem Rechtsgrund – bestehen nicht. Der Nutzer bestätigt mit seinem Einverständnis mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Plattformbetreibers vorgenannte Regelungen auch unmittelbar zu Gunsten des jeweiligen externen Dienstleisters.

6. Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Unterlagen erheben ausdrücklich nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die für die Beurteilung der jeweils angebotenen Beteiligung erforderlich sind. Sie stellen keinen Prospekt im Rechtssinne dar. Nutzer sollten die Möglichkeit wahrnehmen, den Startups über die Plattform und in den organisierten Meetings Fragen zu stellen, bevor sie eine Investitionsentscheidung treffen. Nutzer sollten sich aus unabhängigen Quellen informieren, wenn sie unsicher sind, ob sie einen Beteiligungsvertrag abschließen sollten. Eine fachkundige Beratung kann durch die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht ersetzt werden. Nutzer sollten sich vor Abschluss der relevanten Verträge über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen eines solchen Investments informieren. Bei Eigenkapitalbeteiligungen tragen Nutzer ein (mit-) unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines Fremdkapitalgebers. Das Eigenkapital kann nicht zurückgefordert werden. Dies kann zum Totalverlust des investierten Kapitals führen. Nutzer sollten die ausführlichen Risikohinweise beachten.

7. Die Beteiligung des Investors am Startup im Beteiligungsbetrag hat mindestens 10.000 Euro zu betragen, kann darüber hinaus im vorgegebenen Rahmen allerdings frei gewählt werden. Für ein Investment darf der Investor nur eigene liquide Mittel verwenden, die frei von Rechten Dritter sind.

8. Kommentare von Nutzern, die auf der Plattform bzw. den dazugehörigen Blogs etc. abgegeben werden und unangemessen sind oder gegen geltendes Recht verstoßen, sind nicht gestattet und werden umgehend gelöscht. Verstöße gegen diese Regelung können zu einer Schadensersatzverpflichtung des Nutzers sowie zum sofortigen Ausschluss des Nutzers von der Nutzung der Plattform führen.

9. Der Nutzer gestattet dem Plattformbetreiber, dass die vom Nutzer angegebenen Daten und/oder Informationen anderen Nutzern der Plattform zur Verfügung gestellt werden, sofern diese Daten und/oder Informationen nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen. Der Plattformbetreiber behält sich vor, die entsprechenden Daten und/oder Informationen stichprobenartig zu prüfen.

IV. Durchführung eines Investments
Ein Investment über die Plattform läuft wie folgt ab:

1. Ein potenzieller Investor registriert sich als Nutzer der Plattform und informiert sich über Startups, die Beteiligungen anbieten. Hierzu nutzt er die von dem jeweiligen Startup zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen, zusätzliche Meetings mit den Startups und vom Plattformbetreiber bereitgestellte Informationen.

2. Da die bei Gateway Ventures registrierten Investoren gemäß Punkt III.7 mindestens EUR 10.000,00 pro Start-Up Unternehmen zu investieren haben, ist primeCROWD als Crowdinvesting-Internetplattform gesetzlich (nach § 3 Abs 3 Alternativfinanzierungsgesetz – AltFG) dazu verpflichtet, die Erklärung des jeweiligen Investors einzuholen, dass er höchstens das Doppelte seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens über zwölf Monate gerechnet investiert, oder maximal zehn Prozent seines Finanzanlagevermögens investiert.

Zu diesem Zweck stellt primeCROWD auf der Internetplattform ein Dokument („Informationsblatt“ gemäß §4 Abs.1 Z 1) zum Download zur Verfügung, das der Investor unterschrieben an primeCROWD (Original oder per Scan) senden muss, um investieren zu können.

3. Zum Abschluss einer Beteiligung bzw. eines Investments schließt der Investor mit dem Startup direkt einen separaten notariellen Beteiligungsvertrag und/oder eventuelle andere für eine derartige Eigenkapitalfinanzierung notwendige Verträge ab. Im Hinblick auf die Erfüllung von vorgeschriebenen Bestimmungen über Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung gemäß §§ 365m bis 365z GewO 1994 überprüft primeCROWD die Identität der registrierten Investoren, indem diese vor dem Unterzeichnen der Beteiligungsdokumente einen amtlichen Lichtbildausweis (insbesondere Personalausweis oder Reisepass) vorweisen.

V. Laufzeit und Kündigung

1. Der nach diesen AGB bestehende Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit durch den Nutzer oder den Plattformbetreiber mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

2. Kündigungen des Nutzers sind per E-Mail an info@prime-crowd.com zu richten. Über Kündigungen durch den Plattformbetreiber wird der Nutzer per E-Mail an seine zuletzt auf der Plattform hinterlegte E-Mail-Adresse informiert.

3. Es wird klargestellt, dass eine Kündigung dieses Nutzungsvertrages bestehende Vertragsverhältnisse zwischen Investoren und Startups, insbesondere bestehende Beteiligungsverträge, nicht berührt.

VI. Verfügbarkeit

Der Plattformbetreiber ist bestrebt, im Rahmen des technisch Machbaren und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Plattform anzubieten. Der Plattformbetreiber übernimmt hierfür jedoch keine Gewährleistung. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheits- und Kapazitätsgründe, technische Gegebenheiten sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereichs des Plattformbetreibers zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Nichterreichbarkeit der Plattform führen. Der Plattformbetreiber behält sich vor, den Zugang zur Plattform jederzeit und soweit jeweils erforderlich einzuschränken, dies z.B. zur Durchführung von Wartungsarbeiten.

VII. Dokumente

Der Nutzer ist nicht zur Weitergabe oder Vervielfältigung jeglicher Dokumente, Informationen und Unterlagen berechtigt, welche der Nutzer von der Plattform heruntergeladen hat. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Informationen und Unterlagen, die öffentlich zugänglich sind, wie zum Beispiel Pressemeldungen. Diese Verpflichtung gilt unbefristet auch über die zeitliche Nutzung der Plattform hinaus sowie auch bei Beendigung dieses Nutzungsvertrages fort. Verstoßt ein Nutzer gegen diese Verpflichtung, kann dies zu einer Schadensersatzpflicht führen.

VIII. Datenschutz

Die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten des Nutzers erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzrechts. Nähere Informationen hierzu gibt die gesonderte Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers unter Datenschutz.

IX. Haftung
1. Die Haftung des Plattformbetreibers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus deliktischer Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

2. Darüber hinaus haftet der Plattformbetreiber bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von solchen wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Die Haftung für Kardinalpflichten ist auf solche typischen Schäden und/oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, wie sie/er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war/en.

3. Vorstehende Beschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers.

4. Vorstehende Beschränkungen gelten nicht für die Haftung aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Übernahme ausdrücklicher Garantien seitens des Plattformbetreibers.

5. Der Plattformbetreiber haftet weder für die Informationen, die Startups auf der Plattform über sich zur Verfügung stellen, noch für die Wirksamkeit der zwischen dem Investor und dem Startup abgeschlossenen Verträge. Die auf der Plattform von Startups über sich selbst zur Verfügung gestellten Informationen beruhen ausschließlich auf Aussagen und Unterlagen der Startups selbst. Die Verantwortung dafür, dass diese Informationen zutreffend, aktuell und vollständig sind, liegt allein bei dem jeweiligen Startup. Eine Prüfung der zur Verfügung gestellten Informationen durch den Plattformbetreiber erfolgt nicht.

6. Die Website des Plattformbetreibers enthalt Links auf externe Webseiten Dritter. Auf die Inhalte dieser direkt oder indirekt verlinkten Webseiten hat der Plattformbetreiber keinen Einfluss. Für die Richtigkeit der Inhalte ist immer der jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich, weshalb der Plattformbetreiber diesbezüglich keinerlei Gewähr übernimmt. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keinerlei Rechtsverletzungen erkennbar. Eine ständige Überprüfung sämtlicher Inhalte der vom Plattformbetreiber verlinkten Seiten ohne tatsächliche Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß kann der Plattformbetreiber nicht leisten. Falls dem Plattformbetreiber Rechtsverletzungen bekannt werden, wird der Plattformbetreiber die entsprechenden Links sofort entfernen.

X. Schlussbestimmungen

1. Der Plattformbetreiber behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen für die Zukunft zu ändern. Registrierten Nutzern werden künftige Änderungen dieser Nutzungsbedingungen spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der geänderten Nutzungsbedingungen per E-Mail bekannt gegeben. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Bekanntgabe, so gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als von ihm angenommen. Hierauf wird der Plattformbetreiber in der Bekanntmachung gesondert hinweisen.

2. Auf diese Nutzungsbedingungen findet ausschließlich Österreichisches Recht Anwendung. Vertragssprache und maßgebliche Sprache für die Kommunikation zwischen dem Plattformbetreiber und dem Nutzer ist Deutsch.

3. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist gegenüber Nutzern, die Kaufleute sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben, der Sitz des Plattformbetreibers (Wien). In allen übrigen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, die nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die in gesetzlich zulässigere Weise dem mit den nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verfolgten Zweck am nächsten kommen. Gleiches gilt für den Fall von Regelungslücken.