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Risikohinweis

 

Der Erwerb alternativer Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko des Verlustes des gesamten investierten Kapitals. Grundsätzlich kann angenommen werden, dass höhere mögliche Renditen aus einem höheren Risiko resultieren. Im Sinne der Risikostreuung sollen möglichst nur Geldbeträge investiert werden, die in näherer Zukunft auch liquide nicht benötigt oder zurückerwartet werden. Investitionen in Wertpapiere oder Veranlagungen sind mit Risiken verbunden, einschließlich des Risikos eines teilweisen oder vollständigen Verlusts des investierten Geldes oder des Risikos, möglicherweise keine Rendite zu erhalten. Ihre Investition fällt nicht unter die gesetzlichen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssysteme. Es handelt sich nicht um ein Sparprodukt. Sie sollten nicht mehr als 10 % Ihres Nettovermögens in solche Wertpapiere oder Veranlagungen investieren. Sie werden die Wertpapiere oder Veranlagungen möglicherweise nicht nach Wunsch weiterverkaufen können. Es liegt keine Beaufsichtigung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hinsichtlich der Einhaltung des Alternativfinanzierungsgesetzes oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung vor. Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die auf einer Internetplattform alternative Finanzinstrumente vermitteln, unterliegen ausschließlich hinsichtlich der Einhaltung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 der Beaufsichtigung durch die FMA. 

 

1. Preis des Finanzproduktes 

Jeder Anleger beteiligt sich an dem Finanzierungsprojekt mit einem Mindestbetrag von EUR 10.000,00 oder einem Vielfachen hiervon (in Ausnahmefällen sind auch höhere Beträge möglich).

Gemäß § 3 Abs 3 können Emittenten vom Anleger Beträge mit einem EUR 5.000,00 übersteigenden Gesamtwert entgegennehmen, wenn der Anleger zuvor dem Betreiber der Internetplattform (primeCROWD GmbH) entweder die Auskunft erteilt, dass er höchstens das Doppelte seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens über zwölf Monate gerechnet investiert, oder die Auskunft erteilt, dass er maximal zehn Prozent seines Finanzanlagevermögens investiert. Mit Unterfertigung des Informatonsblattes bestätigt der Anleger dies.

 

2. Ergänzende Risikohinweise 

Bei der gegenständlichen Investition handelt es sich um eine langfristige Investition. Weiters sind mit der Investitionsform Chancen und Risiken verbunden, und es können keine Zusagen oder verlässliche Prognosen über künftige Erträge gemacht werden. Insbesondere stellen etwaige erwirtschaftete Erträge in der Vergangenheit keinen Indikator für künftige Erträge dar. So kommen insbesondere folgende Risiken zum Tragen:

  • Insolvenzrisiko

Darunter versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Emittenten. Zahlungsunfähigkeit des Emittenten führt regelmäßig zu einem Totalverlust. 

  • Malversationsrisiko

Darunter ist das Risiko zu verstehen, dass es im Unternehmen des Emittenten zu strafbaren Handlungen von Mitarbeitern/Organen kommt. Diese können nie zur Gänze ausgeschlossen werden. Malversationen können den Emittenten mittelbar oder unmittelbar schädigen und auch zur Insolvenz führen. 

  • Klumpenrisiko

Darunter versteht man jenes Risiko, das entsteht, wenn ein Anleger keine oder nur eine geringe Streuung des Portfolios vornimmt. Von einem Investment in nur wenige Titel ist daher abzuraten.

  • Erschwerte Übertragbarkeit von Veranlagungen 

Darunter ist zu verstehen, dass Investitionen gemäß § 1 Abs 1 Z 3 KMG (wie im vorliegenden Fall) nur unter besonderen Bedingungen übertragbar sind. Hierüber wurde der Anleger ausdrücklich aufgeklärt.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen 

Die zur Verfügung gestellten Informationen gelten bis zur Mitteilung von Änderungen.

  • Zahlung und Erfüllung der Verträge, weitere Vertragsbedingungen

Die Rechte und Pflichten des Anlegers im Zusammenhang mit dem Erwerb des Geschäftsanteils sind Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen dem Anleger und dem Emittenten.

  • Kosten für Fernkommunikation

Für die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (SMS ausgenommen) werden dem Anleger keine gesonderten Kosten in Rechnung gestellt.

  • Erklärungen und Mitteilungen

Erklärungen und Mitteilungen im Verhältnis zwischen Emittenten und Anleger haben schriftlich (per eingeschriebenem Brief oder E-Mail) zu erfolgen. Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten kann der Anleger Erklärungen und Mitteilungen an den Emittenten auch über die Internetplattform abgeben. Erklärungen und Mitteilungen an den Emittenten sind an die in Pkt. 1. genannte Adresse des Emittenten zu richten.

  • Rechtsordnung und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen Emittenten und Anleger unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Emittenten.

  • Vertragssprache und Sprache für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages

Die Vertragsbedingungen und Informationen stehen in deutscher und/oder englischer Sprache zur Verfügung. Die Kommunikation mit dem Anleger während der Laufzeit der genannten Vertragsverhältnisse wird in Deutsch und/oder Englisch geführt werden.